Qualitätssicherung und Gewaltprävention: Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung

Die Bonner Werkstätten, Elternbeirat, Aufsichtsrat und Werkstattrat der Bonner Werkstätten haben Anfang September 2020 die „Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention in nordrhein-westfälischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ unterschrieben.

Bonner Werkstätten unterschreiben Rahmenvereinbarung zum Gewaltschutz

Die Bonner Werkstätten, Elternbeirat, Aufsichtsrat und Werkstattrat der Bonner Werkstätten haben Anfang September 2020 die „Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention in nordrhein-westfälischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ unterschrieben.

Diese Rahmenvereinbarung ist ein besonderer Vertrag. Er regelt, wie zusammengearbeitet werden soll und wozu. Den Vertrag haben nicht nur die Bonner Werkstätten und der Werkstattrat unterschieben. Sondern ganz viele andere Werkstätten auch. Die Ziele von diesem Vertrag sind:

  • Die Menschen in der Werkstatt noch besser vor Gewalt zu schützen. (Gewaltschutz)
  • Die Arbeit in der Werkstatt immer in der gleichen guten Qualität zu machen. (Qualitätssicherung)

Daran wollen die Werkstätten gemeinsam arbeiten und sich gegenseitig helfen, das auch hinzubekommen.

Gewaltschutz bedeutet in diesem Vertrag, dass ein Mensch nicht gezwungen werden darf, etwas zu tun, das er nicht will. Ein Mensch darf nicht geschlagen, geschubst oder angespuckt werden. Einen anderen zu beleidigen, zu demütigen oder nicht zu beachten ist auch verboten. Auch darf man eine andere Person nicht einfach anfassen, wenn er oder sie das nicht will, oder jemanden (sexuell) belästigen. Außerdem müssen Regeln vorher besprochen werden und dürfen nicht einfach geändert werden. Dass das klappt, dafür muss die Werkstatt sorgen. Aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen mithelfen.

Qualitätssicherung bedeutet, dass die Werkstatt dafür sorgen soll, dass sich gut um jeden Beschäftigten gekümmert wird und auf ihre Bedürfnisse geachtet wird. Außerdem soll die Arbeit gut ausgeführt werden und fachliche Vorgaben beachtet werden. Dafür muss die Werkstatt einen Plan machen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dabei helfen.

Die Bonner Werkstätten haben schon viel davon umgesetzt. Aber es ist trotzdem wichtig, dafür jetzt auch noch einen richtigen Vertrag zu haben. Damit alle wissen, was gemacht wird und wie es gemacht werden soll.

Zurück zum Newsroom

Neueste Beiträge

  • 1

    Lena I. und Ivan I. regieren im Jubiläumsjahr

  • Herrliches Wetter, jede Menge Spaß und viele fröhliche Gesichter: Das Sommerfest der Bonner Werkstätten war mal wieder ein tolles Erlebnis für alle Beteiligten. Auf dem Gelände des Werkes in Bornheim-Hersel drehte sich einen Nachmittag lang fast alles um das Thema Fußball.

  • 2

    Großes Interesse am Infoabend

    Elterninfoabend 2024
  • Unser Werk 1 in Bornheim liegt im Rhein-Sieg-Kreis. Dadurch arbeiten wir eng mit der Kreisverwaltung zusammen. Wichtig ist dabei auch der direkte Austausch.

  • 3

    Landrat Schuster besucht Werk 1

    Besuch_Landrat_Schuster
  • Unser Werk 1 in Bornheim liegt im Rhein-Sieg-Kreis. Dadurch arbeiten wir eng mit der Kreisverwaltung zusammen. Wichtig ist dabei auch der direkte Austausch.

TV
Unsere Arbeit

Unsere Arbeit

Unsere Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen

Zum Newsroom